Über die Zusage für einen Betreuungsplatz entscheidet ein Gremium aus Vertretern der Schillerschule, der Stadt Groß-Gerau und dem Förderverein Schillerschule. Frist zur Abgabe der Anträge für das jeweils folgende Schuljahr: 31. Januar (z.B. 31.01.2022 für das Schuljahr 22/23)Anträge danach werden nach Verfügbarkeit vergeben bzw. auf die Warteliste gesetzt.Folgende Kriterien werden hierbei berücksichtigt:- Geschwisterkind (ein oder meherere Kinder besuchen zum selben Zeitpunkt die Betreuung des Fördervereins)- Alleinerziehend- Beschäftigungsverhältnis- Einzelfallentscheidung (Härteregelung)